Bürgerentscheide 10.11.2024 - Erläuterung und Quorum
Die jeweils gestellte Frage ist in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% (in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern) der Stimmberechtigten beträgt (Quorum; § 18a Abs. 12 GO). Zum Erreichen des Quorums sind 473 Stimmen notwendig. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.
Da mehrere Bürgerentscheide (Ratsbegehren u. Bürgerbegehren) stattfinden, hat der Gemeinderat eine Stichfrage, für den Fall dass die zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden, beschlossen (Stichentscheid). In diesem Fall gilt dann diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet wurde.